Alarmstufe ROT: Krankenhäuser in Not!

Wir brauchen Ihre Stimme!

Inflationsausgleich für die Krankenhäuser - jetzt sofort!

Wir sind für Sie da: 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag. Aber Inflation und allgemeine Kostensteigerung treiben die Kliniken in ein Defizit von 10 Milliarden Euro bis Ende 2023. Bitte unterstützen Sie unsere Forderung für eine nachhaltige Krankenhausfinanzierung, damit wir weiterhin rund um die Uhr für Sie da sein können.

Wir brauchen Ihre Stimme damit die Politik aufwacht und uns unterstützt! Zeigen Sie Solidarität und unterschreiben Sie online hier: www.DKGEV.de

 

Herzlich willkommen im EV

Herzlich willkommen im AGAPLESION EV. KRANKENHAUS MITTELHESSEN

Als Krankenhaus der Grundversorgung und wichtiges Gesundheitszentrum in unserer Region möchten wir Ihnen moderne Medizin, gute Pflege und menschliche Zuwendung bieten. Daran arbeiten wir mit vielen engagierten Mitarbeiter:innen.

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über unser Krankenhaus. Unser medizinisches Angebot besteht aus chirurgischen Kliniken (Allgemein- und Viszeralchirurgie, Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin, Plastische Chirurgie) und Kliniken für Innere Medizin (Allgemeine Innere Medizin und Gastroenterologie, Diabetologie, Kardiologie und Angiologie, Pneumologie) sowie der Anästhesie mit den Schwerpunkten Intensivmedizin und Schmerztherapie, Klinik für Interventionelle Radiologie und einer Belegabteilung für Urologie.  

Auf unserem Gelände finden Sie auch ein modernes
Fachärztezentrum für die ambulante ärztliche Versorgung und ein Hospiz.

Sofern Sie einen Termin für ein MRT oder CT benötigen, wenden Sie sich gerne an unseren Kooperationspartner Diagnostikzentrum Gießen. Das Diagostikzentrum Gießen ist eine extern angemietete Praxis im EV.  Kontakt zur Kooperationspraxis

Wichtige Informationen zu Besonderheiten durch das Coronavirus:

Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,

bitte beachten Sie nachfolgende Regelungen in unserer Einrichtung:

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass zum Schutze unserer Patienten:innen mit erhöhtem Infektionsrisiko, weiterhin in den Bereichen Intensiv- und Weaningstation eine Maskenpflicht für Besucher:innen bestehen bleibt.

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
sehr geehrte Angehörige,

ab dem 12. April 2023 endet  die Maskenpflicht für Besucher:innen (ausgenommen Intensiv- und Weaningstation)

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass zum Schutze unserer Patienten:innen mit erhöhtem Infektionsrisiko, weiterhin in den Bereichen Intensiv- und Weaningstation eine Maskenpflicht für Besucher:innen bestehen bleibt.

Besuchsregeln:

  • Der Zugang zu unserem Krankenhaus ist ausschließlich über den Haupteingang möglich
  • Unmittelbar vor und nach Ihrem Besuch im Patientenzimmer muss eine Händedesinfektion erfolgen
  • Liegen Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen oder Fieber in den vorangegangenen 48 Stunden vor, ist ein Besuch nicht gestattet
  • Liegt in den vorangegangenen 5 Tagen eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion vor, ist ein Besuch nicht gestattet
  • Die Besuchszeiten von 15:00 - bis 18 Uhr gelten nur noch für die Intensiv-/Weaningstation
  • Für einen Besuch auf der Intensivstation rufen Sie bitte vorab telefonisch unter T (0641) 9606-380 an und sprechen Ihren Besuch mit dem Pflegepersonal ab. Je nach Gesundheitszustand des/der Patient:in können wir Ihnen eine Besuchszeit mit Maskenpflicht ermöglichen. 
  • Für einen Besuch auf der Weaningstation rufen Sie bitte vorab telefonisch unter T (0641) 9606-3130 an und sprechen Ihren Besuch mit dem Pflegepersonal ab. Je nach Gesundheitszustand des/der Patient:in können wir Ihnen eine Besuchszeit mit Maskenpflicht ermöglichen.

Bitte beachten Sie, dass an Covid-19 erkrankte Patient:innen sowie Patient:innen bei denen ein Verdacht besteht, nicht besucht werden dürfen. Voraussetzung für den Besuch ist zudem, dass der:die Besucher:in gesund und frei von Infektionskrankheiten ist und keiner häuslichen Absonderung/Quarantäne unterliegt. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber ist ein Besuch nicht gestattet.

Von der Besuchsregelung ausgenommen sind:

  • Seelsorger:innen
  • Behördliche Personen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (z.B. Notare, Anwälte, Amtsträger)
  • Besuche im Rahmen einer palliativen Versorgung
  • Besuche als Sterbebegleitung

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ablauf bei Verdacht auf Coronavirus

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