Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
bitte beachten Sie nachfolgende Regelungen in unserer Einrichtung:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in unserer Einrichtung weiterhin eine Maskenpflicht für Besucher:innen bestehen bleibt auch über den 7. April 2023 hinaus.
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
sehr geehrte Angehörige,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in unserer Einrichtung weiterhin eine Maskenpflicht für Besucher:innen bestehen bleibt auch über den 7. April 2023 hinaus.
Am 7. April 2023 laufen deutschlandweit alle noch geltenden bundesweiten Regelungen zur Coronapandemie aus. Die Entscheidung über mögliche Maßnahmen liegen bei den jeweiligen Einrichtungen selbst. Zum Schutz unserer Patienten:innen und Mitarbeiter:innen und mit Blick auf die kommenden Osterfeiertage und die zu erwartenden erhöhten Besucherzahlen werden wir die bisherige Regelung zur Maskenpflicht bis zunächst einschließlich 11.04.2023 beibehalten.
Für Besucher:innen gilt somitauch über die Osterfeiertage die FFP2-Maskenpflicht. Schützen Sie durch diese Maßnahmen bitte Ihre Angehörigen und deren Mitpatienten.
Bitte beachten Sie, dass an Covid-19 erkrankte Patient:innen sowie Patient:innen bei denen ein Verdacht besteht, nicht besucht werden dürfen. Voraussetzung für den Besuch ist zudem, dass der:die Besucher:in gesund und frei von Infektionskrankheiten ist und keiner häuslichen Absonderung/Quarantäne unterliegt. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber ist ein Besuch nicht gestattet.
Von der Besuchsregelung ausgenommen sind:
Vielen Dank für Ihr Verständnis!