Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,

bitte beachten Sie nachfolgende Regelungen in unserer Einrichtung:

 Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in unserer Einrichtung weiterhin eine Maskenpflicht für Besucher:innen bestehen bleibt auch über den 7. April 2023 hinaus.

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
sehr geehrte Angehörige,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in unserer Einrichtung weiterhin eine Maskenpflicht für Besucher:innen bestehen bleibt auch über den 7. April 2023 hinaus.

Am 7. April 2023 laufen deutschlandweit alle noch geltenden bundesweiten Regelungen zur Coronapandemie aus. Die Entscheidung über mögliche Maßnahmen liegen bei den jeweiligen Einrichtungen selbst. Zum Schutz unserer Patienten:innen und Mitarbeiter:innen und mit Blick auf die kommenden Osterfeiertage und die zu erwartenden erhöhten Besucherzahlen werden wir die bisherige Regelung zur Maskenpflicht bis zunächst einschließlich 11.04.2023 beibehalten.

Für Besucher:innen gilt somitauch über die Osterfeiertage die FFP2-Maskenpflicht. Schützen Sie durch diese Maßnahmen bitte Ihre Angehörigen und deren Mitpatienten.

Besuchsregeln:

  • Der Zugang zu unserem Krankenhaus ist ausschließlich über den Haupteingang möglich
  • Besuchszeiten auf den Normalstationen sind täglich von 15:00 - 18:00 Uhr  
  • Während des gesamten Besuchs besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Begeben Sie sich auf direktem Weg zur Station und wieder zurück ohne Umwege oder weitere Besuche im Haus
  • Unmittelbar vor und nach Ihrem Besuch im Patientenzimmer muss eine Händedesinfektion erfolgen
  • Liegen Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen oder Fieber vor, ist ein Besuch nicht gestattet
  • Für einen Besuch auf der Intensivstation rufen Sie bitte vorab telefonisch unter T (0641) 9606-380 an und sprechen Ihren Besuch mit dem Pflegepersonal ab. Je nach Gesundheitszustand des/der Patient:in können wir Ihnen eine Besuchszeit ermöglichen. 
  • Für einen Besuch auf der Weaningstation rufen Sie bitte vorab telefonisch unter T (0641) 9606-3130 an und sprechen Ihren Besuch mit dem Pflegepersonal ab. Je nach Gesundheitszustand des/der Patient:in können wir Ihnen eine Besuchszeit ermöglichen.

Bitte beachten Sie, dass an Covid-19 erkrankte Patient:innen sowie Patient:innen bei denen ein Verdacht besteht, nicht besucht werden dürfen. Voraussetzung für den Besuch ist zudem, dass der:die Besucher:in gesund und frei von Infektionskrankheiten ist und keiner häuslichen Absonderung/Quarantäne unterliegt. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber ist ein Besuch nicht gestattet.

Von der Besuchsregelung ausgenommen sind:

  • Seelsorger:innen
  • Behördliche Personen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (z.B. Notare, Anwälte, Amtsträger)
  • Besuche im Rahmen einer palliativen Versorgung
  • Besuche als Sterbebegleitung

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ablauf bei Verdacht auf Coronavirus

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